Eichpflicht für Strom- und Wasserzähler

von Contao Admin (Kommentare: 0)

Sehr geehrte Pächter,

bei der letzten Ablesung der Zählerstände ist besonders bei den Kaltwasserzählen aufgefallen, dass deren Eichfrist abläuft oder sogar schon abgelaufen ist. Die betroffenen Pächter wurden größtenteils auf diesen Missstand hingewiesen und zum Wechsel des Zählers aufgefordert.

Der Pächter der Parzelle ist zum Betreiben des Zählers verpflichtet und damit im eichrechtlichen Sinne verantwortlicher Verwender des Messgerätes.

Im geschäftlichen Verkehr besteht für Strom- und Wasserzähler Eichpflicht. Die Verwendung nicht geeichter Messgeräte ist ordnungswidrig und mit Bußgeld bedroht. Der Gesetzgeber unterscheidet im Mess- und Eichgesetz (MessEG) nicht zwischen „Hauptzähler“ und „Unterzähler“. Es spielt keine Rolle, ob der Lieferant der Elektroenergie oder des Wassers ein öffentliches Versorgungsunternehmen ist oder ob der Verein intern weiter verteilt.

Neue Strom- und Wasserzähler tragen die CE-Metrologie-Kennzeichnung des Herstellers mit dem Jahr des Inverkehrbringen und gelten damit als „geeicht“.

Eichfrist (immer ab Herstellungsjahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird):

  • Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
  • Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
  • Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre

Alle Pächter sind daher explizit und mit Nachdruck dazu aufgefordert, Ihre Zähler auf eine gültige Eichung zu prüfen und ggf. zu ersetzen. Sollten Sie einen Zähler ersetzen, geben Sie dies bitte unverzüglich dem Vorstand unter Vorlage des Altzählers und Neuzählers (Protokollierung Endstand bzw. Anfangsstand) bekannt. Digitale und klar Lesbare Bilder sind dafür ebenfalls ausreichend.

Sollten wir erneut nicht-geeichte oder abgelaufene Zähler vorfinden, behalten wir uns vor ein Ordnungsgeld festzusetzen.

Eichmarken

Hinweise:

Fragen Sie beim Händler Ihres Vertrauens explizit nach geeichten Zählern. Lassen Sie sich keine nicht-geeichten oder Zähler mit älterem Eichdatum aufdrängen!

Ihr bei bedarf neu angeschaffter Kaltwasserzähler sollte mit M19 gekennzeichnet sein. Kaltwasserzähler mit der Kennzeichnung M13-M18 sind ebenfalls noch geeicht, wobei mit M13 gekennzeichnete Zähler kommendes Jahr ersetzt werden müssen.

Achten Sie bitte bei der Installation der Kaltwasserzähler auf die korrekte Fließrichtung. Die Fließrichtung ist i.d.R. mit einem Pfeil auf dem Zählergehäuse gekennzeichnet.

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